Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
der Grabosch Media GmbH für Mitarbeitergewinnung (Recruiting), Karriereseiten und Online-Marketing, angeboten unter der Produkt- und Plattformbezeichnung GKarriere.
Präambel
Die Grabosch Media GmbH (nachfolgend Anbieter) erbringt Dienstleistungen zur Gewinnung von Mitarbeitern und betreibt unter den Domains gkarriere.de, app.gkarriere.de und auth.gkarriere.de die Recruiting-Plattform GKarriere. GKarriere ist eine Produkt- und Plattformbezeichnung des Anbieters und kein eigenständiges Rechtssubjekt; eine eingetragene Marke besteht nicht. Vertragspartner und allein verantwortliche Stelle ist ausschließlich die Grabosch Media GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und Unternehmen, die seine Leistungen in Anspruch nehmen oder die Plattform nutzen (nachfolgend Auftraggeber oder Kunde).
Diese Fassung führt die bisherigen Bedingungen für die Plattform-Nutzung, für Recruiting-Dienstleistungen und für Projektleistungen wie Karriereseiten in einem Dokument zusammen und ersetzt diese.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Grabosch Media GmbH, Karla-Schmidt-Str. 20, 30655 Hannover, und dem Auftraggeber über Leistungen aus den Bereichen Mitarbeitergewinnung (Recruiting), Karriereseiten und Webseiten sowie Online-Marketing einschließlich der dafür eingesetzten Landingpages, Marketingmaßnahmen und der Plattform GKarriere (nachfolgend Leistungen).
(2) Diese AGB unterscheiden zwischen laufenden Leistungen (insbesondere Plattform-/Portalzugang, Kandidatengewinnung, monatliche Servicepauschalen) und Projektleistungen (insbesondere Karriereseiten, Webseiten und Landingpages als einmalig zu erstellendes Werk). Einzelne Regelungen gelten ausdrücklich nur für eine der beiden Arten; das ist dort jeweils kenntlich gemacht.
(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken in Anspruch zu nehmen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Das dem Auftraggeber vorgelegte Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen des Angebots diesen AGB vor.
(6) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Parteien über gleichartige Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er kann insbesondere umfassen:
- Identifikation, Ansprache und Vorqualifizierung geeigneter Kandidaten, deren Vorstellung beim Auftraggeber sowie die Begleitung des Bewerbungsprozesses;
- Bereitstellung der Plattform GKarriere als technische Infrastruktur, über die Stellenangebote eingestellt, Kandidaten kontaktiert und Bewerbungsverfahren digital begleitet werden können;
- Konzeption, Erstellung und Ausspielung von Kampagnen und Anzeigen zur Personalgewinnung;
- Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Karriereseiten, Webseiten, Stellen-Unterseiten und Landingpages einschließlich der zugehörigen Texte und Bildaufbereitung;
- Schulungen und Einweisungen, etwa zur eigenständigen Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen oder zur Pflege der übergebenen Seiten.
(2) Soweit der Auftraggeber den Anbieter mit der Schaltung von Maßnahmen in seinem Namen beauftragt, erteilt er hierzu die erforderliche Vollmacht.
(3) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werkes. Ein bestimmter quantitativer oder wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen, wird nur geschuldet, soweit eine Garantie nach § 7 ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
(4) Der Anbieter betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und wird nicht Arbeitgeber der vermittelten Personen. Ein etwaiges Beschäftigungsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Bewerberin oder dem Bewerber zustande. Der Anbieter übernimmt keine arbeitsrechtliche Verantwortung für vermittelte Kandidaten und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
(5) Dem Anbieter steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu. Er ist berechtigt, zur Erfüllung geeignete Dritte (Subunternehmer, Dienstleister, Plattformen) einzusetzen.
(6) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Anbieters und der Textform; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 3 Vertragsschluss, Konto und Zugang
(1) Die Darstellung der Leistungen auf Websites, in Anzeigen oder in sozialen Netzwerken stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(2) Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Telefon, Videochat), in Textform (z. B. E-Mail) oder schriftlich erfolgen, ferner durch Anlage eines Kunden-Accounts auf der Plattform und Bestätigung dieser AGB. Als Annahme gilt insbesondere auch die ausdrückliche Bestätigung eines Angebots per E-Mail. Eine im Angebot genannte Bindungsfrist ist zu beachten.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass die handelnde Person zur Vertretung befugt ist und die Angaben bei der Kontoanlage wahrheitsgemäß und vollständig sind.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Zugangsdaten seiner Mitglieder-Accounts vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Account oder den Mitglieder-Accounts vorgenommen werden, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Auftraggeber kann zusätzliche Mitglieder-Accounts für seine Mitarbeitenden anlegen und ist für deren Verhalten wie für eigenes Handeln verantwortlich.
(5) Soweit gesetzlich zulässig und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers dürfen Telefonate und Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB findet keine Anwendung.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Kosten Dritter
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit zwischen den Parteien eine gesonderte Vertragsurkunde besteht, sind deren Vergütungsregelungen vorrangig.
(2) Soweit eine monatliche Pauschale (Retainer) vereinbart ist, ist diese jeweils im Voraus für den laufenden Leistungsmonat zu entrichten. Eine etwaige Einrichtungsgebühr ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Projektleistungen können im Angebot individuelle Zahlungspläne vereinbart werden, etwa Raten fällig bei Auftragserteilung, nach Zeitablauf oder nach Veröffentlichung (Launch). Diese Regelungen gehen den übrigen Fälligkeitsregelungen dieses Paragrafen vor. Ist im Angebot nichts geregelt, sind bei Projektleistungen 50 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung und 50 % vor der Veröffentlichung fällig.
(4) Ist die Fälligkeit einer Rate an die Veröffentlichung (Launch) geknüpft, wird diese Rate spätestens fällig, sobald das Projekt gemäß § 10 als abgeschlossen gilt.
(5) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten für die Erstellung und Ausspielung von Kampagnen und Anzeigen in der vereinbarten Vergütung enthalten; ein gesondertes Werbebudget des Auftraggebers fällt insoweit nicht an.
(6) Laufende Kosten Dritter für den Betrieb übergebener Leistungen, insbesondere Hosting-, Domain-, Lizenz- und Softwaregebühren, trägt der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist. Der Anbieter weist deren Höhe im Angebot in der jeweils bekannten Größenordnung aus; maßgeblich ist die Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
(7) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungen auszusetzen und den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(8) Die Vergütungspflicht bleibt bestehen, wenn der Auftraggeber eine Unterbrechung der Leistungen veranlasst oder eine Unterbrechung aus einem nicht vom Anbieter zu vertretenden Grund notwendig wird. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten werden bei vorzeitiger Beendigung nicht erstattet. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, ist der Anbieter berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen abzurechnen.
(9) Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben; ein Zurückbehaltungsrecht nur, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Dieser Paragraf gilt für laufende Leistungen. Projektleistungen enden mit dem Projektabschluss nach § 10 und bedürfen keiner Kündigung.
(2) Leistungsbeginn und Laufzeit (Erstlaufzeit) ergeben sich aus dem Angebot. Während der Erstlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils deren Dauer, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(4) Ist keine Erstlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem schweren Vertragsverstoß, der dauerhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten, einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sowie bei einem Verstoß gegen § 6 Abs. 5 bis 8 (zweckwidrige Verwendung oder Weitergabe von Bewerberdaten, Umgehung der Einwilligungs-Mechanismen, wiederholt unzutreffende Stellenangebote). Der Anbieter ist in diesen Fällen zusätzlich zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt.
(7) Kündigt der Anbieter aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt sein Anspruch auf die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt vereinbarte Vergütung als Schadensersatz bestehen; ersparte Aufwendungen lässt sich der Anbieter anrechnen.
§ 6 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- vollständige Kontaktdaten eines fachlich kompetenten Ansprechpartners, der erforderliche Entscheidungen zeitnah treffen oder herbeiführen kann;
- alle für die ausgeschriebene Position relevanten Informationen und Anforderungen sowie Angaben zum Unternehmen, einschließlich Logo und Bildmaterial in digitaler Form;
- eine zeitnahe Rückmeldung zu vorgestellten Kandidaten, in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen;
- die Freigabe von Inhalten und Kampagnen innerhalb von 3 Arbeitstagen, soweit der Anbieter Maßnahmen im Namen des Auftraggebers durchführt;
- bei Projektleistungen Feedback und erforderliche Materialien innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Anfrage.
(2) Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter im Rahmen der Außendarstellung die für eine wirksame Ansprache erforderliche gestalterische Freiheit; Vorgaben zu Logo, Schrift und CI-Farben bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten und freigegebenen Inhalte verantwortlich und versichert, zur Nutzung und Weitergabe aller Inhalte berechtigt zu sein. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese auf inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(4) Der Auftraggeber macht ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Unternehmen und zu den ausgeschriebenen Stellen. Stellenangebote dürfen nicht irreführend sein.
(5) Der Auftraggeber verwendet Bewerberdaten ausschließlich für die jeweilige Stellenbesetzung, für die der Bewerber sein Interesse erklärt hat. Eine Verwendung für andere Zwecke, insbesondere für allgemeine Marketingmaßnahmen, für die Übergabe an konzernverbundene Unternehmen, für den Aufbau eigener Bewerber-Datenbanken oder für eine Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
(6) Der Auftraggeber löscht Bewerberdaten unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens, aus seinen Systemen, sofern die Bewerbung nicht zu einem Beschäftigungsverhältnis geführt hat oder eine darüber hinausgehende ausdrückliche Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegt.
(7) Der Auftraggeber behandelt die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Profile, Lebensläufe, Zertifikate und Kommunikationsinhalte vertraulich und legt sie gegenüber Dritten nicht offen.
(8) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Arbeitsrechts sowie des Datenschutzrechts, eigenverantwortlich verantwortlich.
(9) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt; etwaige Garantien nach § 7 können ruhen oder entfallen (§ 7 Abs. 5). Der Anbieter ist in diesem Fall zudem berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen; die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
§ 7 Garantie
(1) Eine Garantie besteht ausschließlich dann, wenn sie im Angebot ausdrücklich und schriftlich als Garantie vereinbart ist. Mündliche Aussagen, Prognosen, Erfahrungs- oder Durchschnittswerte, Zielgrößen und werbliche Angaben, etwa zur erwartbaren Geschwindigkeit erster Ergebnisse, stellen ausdrücklich keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
(2) Soweit eine Kandidaten-Garantie vereinbart ist, gilt: Der Anbieter sichert zu, dass auf Grundlage und im Zusammenhang mit den von ihm zu erbringenden Leistungen innerhalb der Erstlaufzeit mindestens die im Angebot benannte Anzahl qualifizierter Kandidaten gewonnen wird. Sobald und soweit diese Anzahl innerhalb der Erstlaufzeit nicht erreicht wird, setzt der Anbieter die Betreuung ohne zusätzliche Vergütung im bisherigen Umfang fort, längstens jedoch bis zu vier Wochen über das Ende der Erstlaufzeit hinaus. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Fortsetzung der Leistung, auf ein zusätzliches Werbebudget oder auf Rückzahlung besteht nicht. Für die Fortsetzung gilt das Leistungsbestimmungsrecht nach § 2 Abs. 5 entsprechend; über Art, Intensität und Mitteleinsatz der Maßnahmen, einschließlich des Einsatzes und Umfangs bezahlter Werbeanzeigen, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Die Fortsetzung endet vorzeitig, sobald die im Angebot benannte Anzahl qualifizierter Kandidaten erreicht ist.
(3) Ein qualifizierter Kandidat im Sinne dieser Garantie ist ein vom Anbieter kontaktierter und dem Auftraggeber vorgestellter Berufsinteressent, dessen Profil den im Angebot festgelegten Kernanforderungen der ausgeschriebenen Position grundsätzlich entspricht. Maßgeblich ist die Ansprache und Vorstellung durch den Anbieter, nicht der Abschluss eines Arbeitsvertrags.
(4) Die Garantie gilt ausschließlich für die im Angebot benannte Position, Region, Zielgruppe und Laufzeit. Für Projektleistungen nach § 10 wird keine Garantie im Sinne dieses Paragrafen übernommen.
(5) Die Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 6 vollständig und fristgerecht erfüllt, insbesondere ein vollständiges Onboarding durchführt und vorgestellte Kandidaten innerhalb von 3 Arbeitstagen rückmeldet. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, ruht die Garantie für die Dauer der Verletzung; bei wiederholter oder dauerhafter Verletzung entfällt sie. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Voraussetzungen in angemessenem Umfang zu prüfen.
(6) Einzige Rechtsfolge einer Garantie ist die in Absatz 2 geregelte Fortsetzung der Leistung. Ein Anspruch auf Rückzahlung, Minderung, Vergütungseinbehalt oder Schadensersatz besteht aus der Garantie nicht. Ob ein vorgestellter Kandidat die im Angebot festgelegten Kernanforderungen erfüllt, beurteilt der Anbieter nach billigem Ermessen. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Erstlaufzeit; die Fortsetzung der Leistung ist auf den in Absatz 2 genannten Umfang und Zeitraum begrenzt.
§ 8 Umgehungsverbot
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Einstellung eines vom Anbieter vorgestellten oder durch dessen Maßnahmen gewonnenen Kandidaten dem Anbieter innerhalb von 3 Arbeitstagen mitzuteilen. Maßgeblich ist der beiderseitig unterzeichnete Arbeitsvertrag, nicht das vereinbarte Eintrittsdatum.
(2) Der Auftraggeber informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein zuvor durch den Anbieter vorgestellter Kandidat ihn auf anderem Wege kontaktiert und ein Einstellungsinteresse besteht. Das Übergehen des Anbieters zur Vermeidung vertraglicher Pflichten ist unzulässig.
(3) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Melde- und Informationspflichten nach Absatz 1 und 2, schuldet er dem Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von zwei monatlichen Servicepauschalen je betroffenem Vorgang. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens vorbehalten, dem Anbieter die Geltendmachung eines höheren Schadens.
§ 9 Betrieb der Plattform
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service-Level) wird, soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, nicht zugesichert.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform für Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten zeitweise außer Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt und dem Auftraggeber in geeigneter Form angekündigt.
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Plattform funktional weiterzuentwickeln. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber in geeigneter Form informiert.
(4) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Auftraggeber auf Anfrage und im technisch und rechtlich zumutbaren Umfang die ihn betreffenden Daten in einem strukturierten Format zur Verfügung. Anschließend werden die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
§ 10 Projektleistungen: Ablauf, Korrekturschleifen und Projektabschluss
(1) Dieser Paragraf gilt für Projektleistungen, insbesondere für Karriereseiten, Webseiten und Landingpages.
(2) Die Regelproduktionszeit beträgt maximal drei (3) Monate ab Auftragserteilung. Diese Zeit umfasst alle Feedback-Schleifen und Abstimmungsprozesse.
(3) Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst die im Angebot ausgewiesene Anzahl an Korrekturschleifen; ist dort nichts geregelt, sind es bis zu zwei (2). Darüber hinausgehende Korrekturschleifen stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach Aufwand zu dem im Angebot vereinbarten, andernfalls zum üblichen Stundensatz des Anbieters vergütet.
(4) Das Projekt gilt als abgeschlossen, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- a) die Seite wird veröffentlicht (Launch);
- b) der Anbieter hat die Seite launchfertig bereitgestellt und die Veröffentlichung unterbleibt oder verzögert sich aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind;
- c) die vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen wurde durchlaufen;
- d) drei (3) Monate seit Auftragserteilung sind abgelaufen, sofern die Verzögerung nicht nachweislich vom Anbieter verursacht wurde.
Der Projektabschluss nach den Buchstaben b) bis d) tritt nicht ein, solange wesentliche, vom Anbieter zu vertretende Mängel vorliegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, und der Anbieter diese nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(5) Mit Abschluss des Projekts wird die bis dahin erbrachte Leistung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt. Zahlungsraten, deren Fälligkeit an die Veröffentlichung geknüpft ist, werden spätestens mit dem Projektabschluss im Sinne von Absatz 4 fällig.
(6) Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist nur in Textform und gegen zusätzliche Vergütung möglich.
(7) Sieht das Angebot die Übergabe der erstellten Seite in einen eigenen Account des Auftraggebers vor, erfolgt diese nach vollständiger Zahlung der auf die Projektleistung entfallenden Vergütung. Ab Übergabe verantwortet der Auftraggeber Betrieb, Pflege und Aktualität der Inhalte, soweit im Angebot keine fortlaufende Betreuung vereinbart ist.
§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Texte, Anzeigen, Creatives, Designs, Grafiken, Konzepte, Landingpages, Karriereseiten und Kampagnenstrukturen, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der vom Anbieter eingesetzten Software, an seinen Kennzeichen und Schutzrechten verbleiben beim Anbieter.
(2) An Projektleistungen nach § 10, insbesondere an der erstellten Karriereseite oder Webseite, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die vertraglich vereinbarten Zwecke erforderlich ist. Die Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Das Recht am Werk kann, wenn in Textform abgesprochen, auch vollständig auf den Auftraggeber übergehen.
(3) An Inhalten, die im Rahmen laufender Leistungen erstellt werden, insbesondere Kampagnen, Anzeigen und Creatives, erhält der Auftraggeber ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung außerhalb des Vertragszwecks ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(4) Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht an Entwürfen, Vorschauen, Konzepten oder sonstigen Inhalten, die vom Anbieter im Rahmen der Angebotserstellung oder Auftragsanbahnung erstellt wurden, sofern diese nicht ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
(5) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, seine Marken, Logos und Kennzeichen im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu nutzen. Er gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter, insbesondere von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten, sind, und stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
(6) Der Anbieter trägt die presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm erstellten Seiten, Werbeanzeigen und Texte. Dies gilt nicht, soweit diese Inhalte vom Auftraggeber übermittelt wurden oder der Auftraggeber aktiv Einfluss auf die erstellten Inhalte genommen hat.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten und Erkenntnisse aus den Maßnahmen zur Verbesserung seiner Leistungen auszuwerten und zu nutzen.
§ 12 Kennzeichnung erstellter Seiten
(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Fußbereich der von ihm erstellten Seiten eine dezente Kennzeichnung in Form seines Logos oder Namens (Grabosch) als Urhebervermerk zu platzieren. Diese Kennzeichnung ist Bestandteil der vereinbarten Leistung.
(2) Die Entfernung der Kennzeichnung durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Absprache in Textform und gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr möglich; deren Höhe wird im Einzelfall vereinbart. Eine eigenmächtige Entfernung oder Veränderung stellt eine Vertragsverletzung dar.
§ 13 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Zusammenarbeit unter Nennung des Namens und Logos des Auftraggebers sowie mit einer Beschreibung der erbrachten Leistungen und Ausschnitten der erstellten Werke als Referenz zu werblichen Zwecken zu verwenden, soweit diese keine vertraulichen Daten enthalten. Diese Einwilligung kann der Auftraggeber aus wichtigem Grund in Textform widerrufen; bereits veröffentlichte Inhalte können nicht rückwirkend zurückverlangt werden.
(2) Umfasst eine Referenznutzung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, holt der Auftraggeber die hierfür erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung der betroffenen Personen ein.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung, bei Projektleistungen höchstens auf den jeweiligen Auftragswert. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die Eignung einer vermittelten Kandidatin oder eines vermittelten Kandidaten für eine konkrete Stelle, nicht für das Zustandekommen, den Bestand oder die wirtschaftliche Werthaltigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses, nicht für Schäden aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers sowie nicht für die zeitweise Aussetzung oder Sperrung von Kampagnen oder Konten durch Plattformbetreiber, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorschreiben.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Bewerber- und Kandidatendaten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der entsprechenden Datenverarbeitung. Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sowie für die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber Bewerbern verantwortlich.
(3) Hinsichtlich derjenigen Verarbeitungen, die der Anbieter eigenverantwortlich vornimmt, gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung, abrufbar unter gkarriere.de/datenschutz.
(4) Bewerber- und Kandidatendaten werden ausschließlich zum Zweck des jeweiligen Vertrags verarbeitet und nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben. Nach Vertragsende werden die Daten nach Wahl des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verletzung dieser AGB allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits zuvor bekannt waren, ihr von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht zugänglich gemacht wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Ausgenommen sind ferner die zur Vertragserfüllung eingebundenen, gleichermaßen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleister.
(6) Der Auftraggeber willigt widerruflich ein, vom Anbieter im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung per E-Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Der Widerruf ist in Textform an laurenz@grabosch.com möglich.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses können in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrags sowie individuelle Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Hannover. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder zur Anpassung an geänderte Marktverhältnisse erforderlich ist. Der Auftraggeber wird über die Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht er der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nach bestem Wissen und mit Sorgfalt erstellt. Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung. Vor produktivem Einsatz empfehlen wir die Prüfung durch einen auf IT- und Vertragsrecht spezialisierten Anwalt.